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Die alternative Sukzession im Hochstift Osnabrück

Bischofswechsel und das Herrschaftsrecht des Hauses Braunschweig-Lüneburg 1648-1802 - Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen 47

Autor(en): Steinert Mark Alexander
Erscheinungsjahr: 2003
Erscheinungsort: Osnabrück
Seitenanzahl: 283
Verlag: Eigenverlag
Mitglieder: 15 EUR / Ladenpreis: 20 EUR

Im Hochstift Osnabrück wechselten sich zwischen 1648 und 1802 in einer alternativen Sukzession evangelische Bi­schöfe aus dem Hause Braun­schweig-Lüneburg und katholische Bischöfe in der Landesherrschaft ab. Diese im Alten Reich einzigartige Wechselfolge hatte ihre Grundlage im Westfälischen Frieden und begrün­dete eine verfassungsrechtliche Son­der­stellung Osnabrücks unter den Fürstentümern des Reiches.

Die alternative Sukzession prägte entscheidend die Osnabrücker Stifts­verfassung, mit der am Ende des ver­heerendsten europäischen Krieges der frühen Neuzeit der Versuch ge­macht wurde, einen Ausgleich zwi­schen katholischem und evangeli­schem Kirchenrecht zu finden. Es sollte eine rechtliche Gleichstel­lung der Konfes­sionen hergestellt und das Herr­schafts­recht zwischen Ka­tholiken und Protestanten paritätisch aufgeteilt werden.

In dieser Arbeit werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der alternati­ven Sukzession und ihre Auswirkun­gen auf die Osnabrücker Stiftsverfas­sung dargestellt. Im Anschluss daran werden die Wechsel von katholischen zu evangelischen Bischöfen einge­hend untersucht. Sie gaben Anlass zu Aus­einandersetzungen zwi­schen Protes­tanten und Katholiken über die alternative Sukzession im allgemei­nen und das Sukzessions­recht des Hauses Braunschweig-Lü­neburg in Osnabrück im besonderen.

Mark Alexander Steinert, Jahr­gang 1972, studierte Geschichte und Rechtswissenschaften an den Uni­versitäten Bonn und Freiburg. 1996 erste juristische Staatsprü­fung. 1999 Magisterprüfung in den Fä­chern Neue und Neueste Ge­schichte, Alte Ge­schichte und Rechtswissenschaften. 2002 zweite juristische Staatsprüfung und Promotion. Seit August 2002 im Archivdienst des Freistaates Sachsen.