Die Weltkarte des Justus Danckert (Historischer Verein Osnabrück)

Die Bibliothek
des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück

Der Verein für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück verfügt über eine eigene Bibliothek, die im Niedersächsischen Landesarchiv - Abteilung Osnabrück aufbewahrt wird.

Die Bibliothek umfasst etwa 25.500 Werke und 160 Zeitschriften. Der Verein steht im Schriftentausch mit zahlreichen Geschichtsvereinen und Institutionen im gesamten Bundesgebiet. Die Benutzungsordnung soll dazu dienen, den guten Zustand des Bibliotheksbestandes im Interesse aller Vereinsmitglieder zu erhalten.

Titel können über die Bibliothek des Niedersächsischen Landesarchivs im Teilbestand Osnabrück recherchiert werden. Bände der Bibliothek des Historischen Vereins sind dort mit dem Standort-Zusatz "Bibliothek des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück" versehen.

Benutzungsordnung für die Bibliothek des Historischen Vereins

§ 1
Die Bibliothek ist im Gebäude des Niedersächsischen Landesarchivs - Standort Osnabrück, Schloßstr. 29, 49074 Osnabrück, untergebracht und täglich zu den Öffnungszeiten des Landesarchivs zu benutzen.

§ 2
Die Einsicht von Büchern aus der Bibliothek ist im Lesesaal des Landesarchivs in Osnabrück gebührenfrei möglich.

§ 3
Die Mitglieder des Vereins haben die Berechtigung, Bücher auszuleihen. Für die gebührenfreie Entleihung von Büchern ist vom Vereinsmitglied ein Leihschein als Quittung auszufüllen. Bei der Entleihung auf dem Postweg trägt der Entleiher die Versandkosten.

§ 4
Bücher, die vor 1880 erschienen sind oder deren Erhaltungszustand mangelhaft ist, können nur im Lesesaal des Landesarchivs in Osnabrück eingesehen werden.

§ 5
Das Kopieren von Büchern und Zeitschriften kann aus Gründen der Bestandserhaltung nur im Landesarchiv in Osnabrück in Auftrag gegeben werden. Die Kopiererlaubnis hängt vom Zustand des Buches oder des Zeitschriftenbandes ab. Ungebundene Zeitschriftenhefte sind in der Regel vom Kopieren ausgeschlossen. Mit der Unterschrift auf dem Leihschein verpflichtet sich der Entleiher, dies zu beachten.

§ 6
Die Leihfrist beträgt 21 Tage. Bei Fristüberschreitung trägt der Entleiher die Portokosten der erforderlichen Mahnung.

§ 7
Entliehene Bücher sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.